Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, jedoch nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.
1.3 Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten übernehmen wir nicht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir der Bestellung des Kunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform zustimmen.
2.2 Abrufaufträge beinhalten die rechtsverbindliche Zusage des Kunden über die Abnahme einer Gesamtstückzahl in einem vorher definierten Zeitraum. Bei Abrufaufträgen ohne definierten Abnahmezeitraum, Liefergrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Abrufaufträge sind grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. Wird ein Abrufauftrag nicht innerhalb von 12 Monaten ganz oder teilweise abgerufen und ausgeliefert, sind wir vorbehaltlich der Regelungen in Satz 5 berechtigt, die (Rest-)Menge ohne vorherige Ankündigung an den Besteller auszuliefern. Sollte ein Abrufauftrag aufgrund besonderer Absprache später als nach 12 Monaten ausgeliefert werden, behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung vor.
3. Preise
3.1 Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ (ex works Incoterms 2000) Gera. Der Kunde hat zusätzliche Frachtkosten, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer) und Zölle zu tragen.
4. Lieferung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, liefern wir „ab Werk“ (ex works Incoterms 2000) Gera.
4.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.3 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
4.4 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns, haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 9.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
4.6 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
4.7 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzen wir dem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.
5. Versand, Gefahrenübergang
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Versand ausführende Person übergeben worden ist.
5.2 Verzögert sich der Versand der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Zahlung
6.1 Zahlungen haben innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.3 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.
7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde nicht zur Weiterveräußerung ermächtigt.
7.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
7.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
7.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
7.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
8. Gewährleistung
8.1 Mängelrügen sind schriftlich oder per Telefax zu erheben. Darüber hinaus ist uns auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Verweigert der Kunde dies, sind wir berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern.
8.2 Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
8.3 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
8.5 Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
8.6 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
8.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.
8.8 Sofern der Kunde gebrauchte Produkte von uns erwirbt, liefern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, mit Kunden Gewährleistungsvereinbarungen über gebrauchte Geräte zu vereinbaren
9. Haftungsbegrenzung
9.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
9.2 Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns für die verspätet gelieferte Ware vereinbarten Kaufpreises.
9.3 Die in den Ziffern 9.1 – 9.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 9.3 genannten Fällen.
10. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
10.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, können wir nach unserer Wahl die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln bzw. ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages, erstatten.
10.2 Weitergehende Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Wir haben keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 10.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
11. Entsorgung von Altleuchten
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferte Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 11 und 12 ElektroG) auf eigene Kosten zu entsorgen oder entsorgen zu lassen.
11.2. Der Kunde wird, im Falle einer Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte, gleichgültig ob durch Kauf, Leihe, Vermietung etc., dafür sorgen, dass der Dritte die in Ziffer 11.1. vereinbarte Entsorgungspflicht des Kunden übernimmt. Des Weiteren wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass der Dritte die Entsorgungspflicht auch auf spätere Nutzer überträgt bzw. übertragen lässt. Wir stimmen bereits jetzt einer (Weiter-)Übertragung der Entsorgungspflicht zu und bevollmächtigen hiermit den Kunden dazu, die Entsorgungspflicht in unserem Namen auf Dritte und spätere Nutzer zu übertragen.
11.3. Überträgt der Kunde im Falle einer Weitergabe der von uns gelieferten Ware die Entsorgungspflicht nicht auf den Dritten bzw. spätere Nutzer, wird er die Entsorgungspflicht auf eigene Kosten erfüllen. Des Weiteren stellt er uns in diesem Fall von der Entsorgungspflicht sowie etwaiger Ansprüche Dritter frei.
12. Vertraulichkeit
12.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln.
13. Sonstiges
13.1 Gerichtsstand ist Gera. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
13 .3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.